GEWICHT: 46 kg
Oberweite: 75 DD
60 min:60€
Strap-on: +90€
Services: Dirty Talk, GF6, Extra langes Vorspiel, Fisting aktiv, Anal passiv
Wer vor dem 1. Juli ein Prostitutionsgewerbe betrieben hat, musste dies bis zum 1. Oktober anzeigen und bis Ende einen Antrag auf Erlaubnis vorlegen. Bei Versäumen dieser Übergangsregel ist ein Neuantrag einzureichen. Für Neueröffnungen nach dem 1. Juli müssen Betreiberinnen und Betreiber das Gewerbe vor Betriebsbeginn bei der zuständigen Behörde anzeigen und einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis stellen. Die Erlaubnis für Prostitutionsbetriebe ist gebührenpflichtig.
Die Gebührenbemessung richtet sich nach den Tarifstellen unter Nr. Für die Bearbeitung eines Antrages auf die Erlaubnis eines Prostitutionsgewerbes fallen Gebühren entsprechend des für die Bearbeitung erforderlichen Zeitaufwandes an. Zuständigkeitsverordnung zum Prostitutionsschutzgesetz. Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in S-H.
Wer einen Prostitutionsbetrieb oder eine —veranstaltung betreiben will, benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz ProstSchG. Ein Prostitutionsgewerbe kann durch ein Bordell oder Laufhaus, ein Prostitutionsfahrzeug, durch Escort-Vermittlungen oder Prostitutionsveranstaltungen betrieben werden. Das Erlaubnisverfahren umfasst unter anderem eine Zuverlässigkeitsprüfung des Antragstellenden und der mit wichtigen Leitungs- und Sicherheitsaufgaben betrauten Personen.
Bezogen auf einen geeigneten Standort muss ein Betriebs- bzw. Veranstaltungskonzept vorgelegt werden, das insbesondere die organisatorischen, personellen, räumlichen, hygienischen und sicherheitsbezogenen Rahmenbedingungen benennt. Betreiberinnen oder Betreiber müssen bei der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt einen Antrag auf Erlaubnis eines Prostitutionsbetriebs oder einer Prostitutionsveranstaltung stellen, bei der ihr Betrieb ansässig sein bzw.
Die Erlaubnis kann mit Sicherheitsauflagen verbunden werden. Auch Wohnungsbordelle fallen unter das Prostituiertenschutzgesetz: Wenn beispielsweise eine Wohnung einer oder mehreren Personen zur Ausübung der Prostitution vermietet wird, gilt diese Wohnung als Prostitutionsstätte.