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Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin MMag. Birgit ERTL als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX, geb. XXXX, StA. Nigeria, vertreten durch Diakonie Flüchtlingsdienst gem. GmbH und Volkshilfe Flüchtlings- und MigrantInnenbetreuung GmbH ARGE Rechtsberatung , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom Art B-VG - Die Beschwerdeführerin, eine nigerianische Staatsbürgerin, stellte am Die Abschiebung nach Italien wurde für zulässig erklärt.
Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom Der gegen die Beschwerdeführerin erlassene Festnahmeauftrag konnte nicht vollzogen werden, da die Beschwerdeführerin über keine Meldeadresse mehr verfügte. Die Überstellungsfrist lief ab. Am Sie unterzeichnete am folgenden Tag ein Einvernahmeprotokoll mit diesem Namen.
In weiterer Folge stellte sie den gegenständlichen Folgeantrag auf internationalen Schutz und verwendete dazu wieder den im Spruch genannten Namen. Sie erklärte im Rahmen der Erstbefragung, Angst vor der Frau zu haben, welche ihre Reise nach Europa organisiert habe, weil sie dieser noch Geld schulde. Die Beschwerdeführerin wurde in weiterer Folge am Mit im Spruch genannten Bescheid der belangten Behörde vom Die Frist für die freiwillige Ausreise wurde mit 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung festgesetzt Spruchpunkt VI.
Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht am Art 8 EMRK - Beschwerde und Verwaltungsakt wurden dem Bundesverwaltungsgericht am Die Beschwerdeführerin ist Staatsangehörige Nigerias. Die Identität der Beschwerdeführerin steht nicht fest. Sie ist volljährig und bekennt sich zum christlichen Glauben.
Die Beschwerdeführerin stammt aus Agbor, lebte aber vor ihrer Ausreise gemeinsam mit ihrem Vater und ihren drei jüngeren Schwestern in Benin City. Ihre Mutter ist verstorben. Ihr Vater ist nach ihrer Ausreise aus Nigeria im Jahr verstorben. Ihre Schwestern leben inzwischen mit einer Tante, welche nach einem Schlaganfall beeinträchtigt ist, in einem Dorf. Laut Beschwerdeführerin besteht aktuell kein Kontakt mehr zu ihr.