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Diese von der Bauaufsichtsbehörde des Salzlandkreises erlassene Verfügung aus dem April ist jetzt nach einer Vor-Ort-Besichtigung durch das Landesverwaltungsamt bestätigt worden. Denn bei den Häuschen, in denen bis zu sieben Prostituierte ihre Liebesdienste offerieren, handelt es sich nach Auffassung der Behörden um Schwarzbauten.
Der Eigentümer hatte sie gleich nach dem Erwerb der Rotlicht-Fläche vor acht Jahren aufstellen lassen und damit die bis dahin dort stehenden Wohnwagen ersetzt. Die im Baumarkt erworbenen Holzbungalows sieht sein Bernburger Anwalt Eberhard Herbst keineswegs als illegal an, weil sie gar nicht im Boden verankert seien.
Deshalb legte er gegen die Verfügung des Salzlandkreises Widerspruch ein, woraufhin der Fall zum Landesverwaltungsamt delegiert worden war. Und nicht nur die Hallenser Behörde beschäftigte sich damit. Auch die Landtagsfraktion der Grünen richtete zwei Anfragen zum Verfahrensstand an die Landesregierung.
Und dass beide Seiten übereingekommen sind, bis Ende Mai den Streit ruhen zu lassen. Denn der Grundstückseigentümer will sich um eine nachträgliche Legalisierung der Bungalows bemühen. Dies wäre möglich, wenn die zuständige Bernburger Stadtverwaltung für das Areal einen Bebauungsplan aufstellt. Und die Zeichen stehen auf Grün, dass das Rotlicht weiter an dieser Stelle leuchtet. Fakt sei, dass der Eigentümer für die Kosten eines B-Planes aufkommen müsste, weil das Bordell nun einmal kein Planungsziel der Stadt sei.
Überlegt werden müsste auch, ob es alternativ sinnvoll wäre, das Milieu von diesem angestammten Platz zu verdrängen und die anschaffenden Damen zu einem Umzug in ein Gewerbegebiet zu zwingen. Ortsbürgermeister Hans-Jürgen Berg bestätigt das. Während der jüngsten Ortschaftsratssitzung hätten alle Anwesenden nach einer Diskussionsrunde einhellig bekundet, dass einer nachträglichen Legalisierung der Holzhütten aus ihrer Sicht nichts im Wege stehe.